Praxisausfallversicherung für Selbständige und Freiberufler

Absicherung der eigenen Arbeitskraft

Der Erfolg Ihrer Tätigkeit hängt wesentlich von Ihrem persönlichen Einsatz ab.

Für den Fall, dass Sie z. B. durch Krankheit oder aufgrund eines Unfalls längere Zeit in Ihrer Praxis ausfallen, sollten Sie dafür sorgen, dass die wichtigsten Kosten gedeckt sind.

Als fortlaufende Betriebskosten sind über die Praxisaus­fall-Versicherung
z.B. versicherbar:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
  • Steuern und Finanzierungskosten
  • Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung)

Folgende Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsinhalte gibt es:

  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit, d.h. der Spanne zwischen Ausfall des Versicherten und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z.B. Brand, Leitungswasser, Einbruch), wenn diese bereits anderweitig abgesichert sind
  • In bestimmtem Rahmen ist eine Absicherung des Gewinns möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme eines Vertreters absicherbar (Vertreterkostenversicherung)

Ich interessiere mich für Ihre speziellen Versicherungskonzepte zur Praxis-Ausfallversicherung und bitte um weitere Informationen.

Falls Sie eine selbst gewählte Versicherungssumme wünschen, geben Sie diese hier bitte an

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Kundeninformation Versicherung
Die Eintragung als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (§ 34d Abs. 1 GewO) der AXA Versicherung AG ist im www.vermittlerregister.info nachzuprüfen unter der Registrierungsnummer D-OH2W-LFE21-19 beim DIHK e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6 00 58 50*,
*Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin
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Tätig als vertraglich gebundener Vermittler für die Anlageberatung und -vermittlung ausschließlich im Namen und für Rechnung der Fondsdepot Bank GmbH gem. §2 Abs. 10 Kreditwesengesetz. Eine unabhängige Honorar-Anlageberatung erfolgt nicht.
Die Beurteilung der Geeignetheit der Produkte erfolgt einmalig im Rahmen der Anlageberatung. Eine laufende Überprüfung der Geeignetheit findet nur für die Vermögensverwaltung statt.
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